Nach 5 jähriger erneuter Einsichtsnahme in meine Stasi-Akte bei der Behörde für Stasi Unterlagen 2008, tauchten wieder 378 Seiten über mich auf.
Der Beamte sagte mir, das ich 2009 wieder einen Antrag auf Einsichtnahme in meine Akte stellen solle, da es wahrscheinlich nicht das letzte Papier über meine Person ist.
AKTENVERMERK: Halle, den 18.11.1973
dieser Brief wurde nicht an meine Mutter gesendet, aber das wußte ich vorher. Mit diesem Brief wollte ich meinen festen Standpunkt im Bezug zur DDR zum Ausdruck bringen!
AKTENVERMERK: 28.1.1974
Halle, den 14.3.1974 / Kriegel ist ein Feind der DDR / Blatt2, Zeile 13
AKTENVERMERK: 16.5.1974
Weißenfels, den 16.5.1974
BStU000393
Aktenvermerk-------------------
Im EV gegen Kriegel, ManfredIn der Verhandlung vor dem KG Weißenfels gegen den Angeklagten Kriegel waren beteiligt:
Richter: Wahren
Schöffen: Filialbereichsleiterin Hänsel
Schöffen: Rentnerin Otto
Staatsanwalt: Toman
Die Verhandlung begann 8.00 Uhr mit der Befragung des Angeklagten durch den Richter.
Nach Feststellung der Identität des Angeklagten und Erhebung der Anklage durch den Sta erklärt der Richter die Hauptverhandlung im Sinne der Anklage für eröffnet. Er fordert Kriegel auf, seinen Lebenslauf zu schildern und geht im Verlauf der Schilderung und diese anschließend auf die Motivation der Straftaten des Angeklagten ein.
Nach Klärung dieser Frage beginnt die Vernehmung des Angeklagten zu den sechs Punkten der Anklage.
In diesem Zusammenhang, speziell zu den Anklagepunkten 3 und 4 wurden die Zeugen ….., …… und ….., ….. Gehört. Auf die Aussagen der
2 BStU 000394
Zeugin …., …. Wird verzichtet.
Nach einer Pause von 9.40 Uhr bis 10.00 Uhr stellt der Sta in seinem Plädoyer fest, dass der Angeklagte im Sinne der Anklage schuldig ist, geht insbesondere auf die Verwerflichkeit und die Intensität der Handlungen ein und beantragt eine Strafe von 4 Jahren Freiheitsentzug, die Einziehung der hierzu vorgeschlagenen Unterlagen und Zahlungsmittel.
RA ……… bittet in seiner anschließenden Verdeitigungsrede von einer so hohen Strafe abzusehen, da er der Meinung ist, dass der Angeklagte im Sinne des Anklagepunktes drei die Schuldigkeit nicht nachgewiesen werden konnte.Der Angeklagte bringt in seinem Schlußwort zum Ausdruck, dass er auch nach seiner Strafverbüßung weiter versuchen wird auf legalen oder illegalen Wege in die BRD zu gelangen. Er sagte wörtlich: 4 Jahre können sie mich hier festhalten, aber einmal komme ich wieder raus und dann ……..
Richter Wahren gibt nach dem letzten Wort des Angeklagten bekannt, dass sich das Gericht zur Beratung zurückzieht (10.30 Uhr) und die Urteilsverkündung um 13.30 Uhr stattfindet.
Das Urteil lautet: 1) 4 Jahre Freiheitsentzug
2) Zulässigkeit staatlicher Kontrollmaßnahmen
Nach der Haft,
3 BStU 000395
entlassung durch DVP
3) Einziehung der 570 Kcs und der Landkarte.
Im Anschluß an die Verkündung begründete der Richter das Urteil.
Dabei stellte er fest, dass der Einwurf des RA ……….. Als unbegründet zurückgewiesen werden muß, da der Angeklagte zweifelsfrei den Zeugen …….
Mit der Absicht angesprochen hat, ihm zum ungesetzlichen Grenzübertritt nach der BRD zu überreden.Der Angeklagte bat noch einmal ums Wort und sagte, dass er das Urteil anerkenne und darauf verzichte Berufung einzulegen.
Weiterhin brachte er zum Ausdruck, dass er nicht an die Wirksamkeit der Strafe als Erziehungsmaßnahme glaube und das er nicht bereit ist nach seiner Haftentlassung wieder einen Personalausweis der DDR in die Hand zu nehmen.
Mark, Fw
AKTENVERMERK: 6.8.1974
BStU 000406
Halle, den 6.8.1974
Aktenvermerk
Am heutigen Tage wurde durch Unterzeichnenden die Beiakte zum Untersuchungsvorgang Kriegel, Manfred im Umfang von ca. 208 Blatt vernichtet.
Gleichzeitig wurde die Kontrolle der Gerichtsakten durchgeführt. Die Akten sind vollständig. Die Siegel sind unbeschädigt.
Mark, Fw
Es gibt mir Rätsel auf, warum wurde diese sogenannte Beiakte von ca. 208 Seiten vernichtet?
Hier höre ich auf mit Aktenvermerken, obwohl es noch zig solcher Aktenvermerke gibt!